Absatz eins,Gegenstand der mündlichen Prüfung der ersten Teilprüfung sind:
- Ziffer einsStrafrecht, Strafprozeßrecht, Grundzüge der Kriminologie und des Strafvollzugsrechts;
- Ziffer 2zivilgerichtliches Verfahrensrecht, soweit es nicht Gegenstand der zweiten Teilprüfung ist;
- Ziffer 3Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht, soweit sie nicht Gegenstand der zweiten Teilprüfung sind;
- Ziffer 4Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte sowie Kostenrecht.