Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts
Bundesgesetzblatt Nr. 322 aus 1985,
BG
Paragraph 5
01.08.1985
31.12.2004
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
Für Maßnahmen zur Rückführung eines nach Österreich entführten Kindes
ist die inländische Pflegschaftsgerichtsbarkeit gegeben, da es sich
hier um dringende Maßnahmen handelt und schon der (schlichte)
Aufenthalt des Kindes in Österreich ausreicht (Paragraph 110, Absatz eins, Ziffer 2, JN).
Jurisdiktionsnorm, RGBl. Nr. 111 aus 1895,,
Zivilprozeßordnung, RGBl. Nr. 112/1895
21.03.2022
10002701
NOR12033836
N2198517307R