für die Zustellung von Urkunden über die Vollstreckung einer Strafe, die Einhebung einer Geldstrafe und die Zahlung von Verfahrenskosten,
Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1985,
Artikel eins,
01.10.1985
Die Verpflichtung zur Rechtshilfe nach dem Europäischen Übereinkommen und nach diesem Vertrag besteht auch: