Kurztitel

Emblem, Bezeichnung und Abkürzung - Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1984,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

11.01.1984

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum in zwei Sprachen sowie deren Emblem in zwei Ausführungsformen von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.