Absatz eins,Über die Anträge in den im folgenden genannten Angelegenheiten entscheidet das für Zivilrechtssachen zuständige Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Miethaus gelegen ist:
- Ziffer einsAnerkennung als Hauptmieter (Paragraph 2, Absatz 3,);
- Ziffer 2Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten (Paragraphen 3, 4 und 6);
- Ziffer 3Durchsetzung der Anbotspflicht (Paragraph 5, Absatz 2,);
- Ziffer 4Durchsetzung des Anspruchs auf Wiederherstellung (Paragraph 7,);
- Ziffer 5Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs-, Verbesserungs- und Änderungsarbeiten einschließlich des Anspruchs auf angemessene Entschädigung (Paragraph 8, Absatz 2 und 3);
- Ziffer 6Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes (Paragraph 9,) sowie Feststellung der Höhe und Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung (Paragraph 10,);
- Ziffer 7Wohnungstausch (Paragraph 13,);
- Ziffer 8Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses (Paragraph 12, Absatz 3 und 4, Paragraphen 16, 43, 44, 46,), Untermietzinses (Paragraph 26,) und Anrechnung von Dienstleistungen auf den Hauptmietzins (Paragraph 28,);
- Ziffer 9Verteilung der Gesamtkosten und Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten (Paragraph 17,);
- Ziffer 10Erhöhung der Hauptmietzinse (Paragraphen 18, 18 a, 18 b, 19,);
- Ziffer 11Legung der Abrechnungen (Paragraph 20, Absatz 3 und 4, Paragraph 21, Absatz 5,, Paragraph 24, Absatz 3,, Paragraph 45, Absatz 2,);
- Ziffer 12Anteil an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben, Anteil an den Auslagen für die Verwaltung, Beitrag für die Hausbesorgerarbeiten, Anteil an besonderen Aufwendungen, Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und sonstige Leistungen (Paragraphen 21 bis 25);
- Ziffer 13Angemessenheit des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags und Rückzahlung sowie Bekanntgabe der Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten (Paragraph 45,);
- Ziffer 14Rückzahlungen von verbotenen Leistungen und Entgelten (Paragraph 27,).