Kurztitel

Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1980,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.07.1980

Text

Abkürzungen

Paragraph 5,

Abkürzungen sind im Verkehr mit ausländischen Behörden zu vermeiden; insbesondere sind die Bezeichnungen der Gesetze voll auszuschreiben, wenn nicht mit Sicherheit zu erwarten ist, daß Abkürzungen verstanden werden.