Kurztitel

Emblem, Bezeichnung, Abkürzung - IFAD

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1980,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

20.09.1980

Text

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera c, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.