Kurztitel

Europäisches Patentübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 83

Inkrafttretensdatum

01.05.1979

Text

Artikel 83

Offenbarung der Erfindung

Die Erfindung ist in der europäischen Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie ausführen kann.