das Strafverfahren im ersuchenden Staat den Grundsätzen der Artikel 3 und 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1958,, nicht entsprechen werde oder nicht entsprochen habe,
Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1979,
Paragraph 19
01.07.1980
Eine Auslieferung ist unzulässig, wenn zu besorgen ist, daß