Kurztitel

Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 529 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

01.07.1980

Text

Strafbare Handlungen politischen Charakters

Paragraph 14,

Eine Auslieferung ist unzulässig

  1. Ziffer eins
    wegen politischer strafbarer Handlungen,
  2. Ziffer 2
    wegen anderer strafbarer Handlungen, denen politische Beweggründe oder Ziele zugrunde liegen, es sei denn, daß unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Art der Begehung, der angewendeten oder angedrohten Mittel oder der Schwere der eingetretenen oder beabsichtigten Folgen, der kriminelle Charakter der Tat den politischen überwiegt.