sich der Unternehmer bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien kann, daß er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht;
Konsumentenschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1979,
Paragraph 9,
01.10.1979
31.12.2001
Paragraph 9, Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers dürfen nur durch Vereinbarungen beschränkt werden, nach denen