Kurztitel

IPR-Gesetz

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 304 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 47

Inkrafttretensdatum

01.01.1979

Außerkrafttretensdatum

17.11.2009

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 50, Absatz 4,

Text

Geschäftsführung ohne Auftrag

Paragraph 47,

Eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie besorgt worden ist; steht sie jedoch mit einem anderen Rechtsverhältnis in innerem Zusammenhang, so gilt der Paragraph 45, sinngemäß.