IPR-Gesetz
BGBl.Nr. 304 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2009,
Paragraph 47
01.01.1979
17.11.2009
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 50, Absatz 4,
Eine Geschäftsführung ohne Auftrag ist nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie besorgt worden ist; steht sie jedoch mit einem anderen Rechtsverhältnis in innerem Zusammenhang, so gilt der Paragraph 45, sinngemäß.