Absatz 2,Soweit es sich um die zwingenden bestandrechtlichen Bestimmungen dieses Rechtes handelt, ist eine Rechtswahl zum Nachteil des Bestandnehmers unbeachtlich.
IPR-Gesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1978, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 1998,
Paragraph 42
01.01.1979
30.11.1998
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 50, Absatz 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 1999,
Verträge über die Benützung unbeweglicher Sachen
Paragraph 42, (1) Verträge über die Benützung unbeweglicher Sachen oder Überbauten sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sich die Sache befindet.