Kurztitel

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Protokoll (Spanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 594 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.12.1977

Text

Artikel 1

In der Anlage A dieses Protokolles sind die österreichischen, in der Anlage B die spanischen Bezeichnungen angeführt, die durch das Abkommen vom 3. Mai 1976 zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und Benennungen landwirtschaftlicher und gewerblicher Erzeugnisse geschützt werden.