Rechtshilfe in Strafsachen (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1977,
Artikel 18
01.02.1977
Dieser Vertrag gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.