Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe
Bundesgesetzblatt Nr. 102 aus 1976,
Vertrag - Multilateral
Artikel 5
08.02.1976
29/01 Zivilrecht
Die vorstehenden Bestimmungen sind gegenüber allen Staaten, selbst Nichtvertragsstaaten, anzuwenden. Sie stehen der Anwendung anderer in den Vertragsstaaten geltender Regeln nicht entgegen, die für die Legitimation günstiger sind.
Günstigkeitsprinzip
12.10.2022
10002366
NOR12031002
N2197616025T