Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

18.07.1976

Text

Artikel 3

Rechtshilfe wird nicht geleistet, wenn der ersuchte Staat der Ansicht ist, daß die Erledigung des Ersuchens seine Hoheitsrechte beeinträchtigen, seine Sicherheit gefährden oder gegen Grundsätze seiner Rechtsordnung verstoßen könnte.