Kurztitel

Amtliche Gewährzeichen - Niederlande

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1976,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

14.07.1976

Text

Auf Grund des Paragraph 6, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 260, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß Paragraph 6, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und auf zwei niederländische amtliche Gewährzeichen für Milchpulver Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.