Internationale Patentklassifikation
Bundesgesetzblatt Nr. 517 aus 1975,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
07.10.1975
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Die Länder, auf die dieses Abkommen Anwendung findet, bilden einen besonderen Verband und nehmen eine gemeinsame Klassifikation für Erfindungspatente, Erfinderscheine, Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate an, die die Bezeichnung „Internationale Patentklassifikation“ trägt (im folgenden als „Klassifikation“ bezeichnet).
04.12.2025
10002342
NOR12030901
N2197525463S