Absatz eins,Jede von einem luxemburgischen Gericht gefällte Entscheidung ist in Österreich vollstreckbar, wenn sie in Luxemburg vollstreckbar ist und die Voraussetzungen für ihre Anerkennung erfüllt sind.
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Nr. 610 aus 1975,
Artikel 15
30.12.1975