Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Nr. 610 aus 1975,
Artikel eins
30.12.1975
Dieses Abkommen ist auf die von den Gerichten der Hohen Vertragschließenden Teile auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechtes gefällten Entscheidungen anzuwenden, mit Ausnahme jener im Konkursverfahren, im Ausgleichsverfahren und im Verfahren des Zahlungsaufschubes.