Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren; die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (Liechtenstein)
Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1975,
Artikel 16
28.03.1975
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN ZU VADUZ am fünften Juli neunzehnhundertdreiundsiebzig in zwei Urschriften.