Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 437
31.12.1975
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Beabsichtigt der Ankläger, einen Antrag auf Unterbringung in einer der in den Paragraphen 21, Absatz 2, 22, oder 23 StGB vorgesehenen Anstalten zu stellen, so hat er das in der Anklageschrift zu erklären. Das Gericht kann die Unterbringung jedoch auch ohne einen solchen Antrag anordnen.
13.05.2025
10002326
NOR12030769
N2197524122S