Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 322
31.12.1975
31.12.1993
StPO
25/01 Strafprozess
Nach Ausfertigung der Rechtsbelehrung begibt sich der Schwurgerichtshof mit dem Schriftführer in das Beratungszimmer der Geschwornen. Der Vorsitzende läßt die Anklageschrift, das nach Paragraph 307, vorgelesene Erkenntnis des Gerichtshofes zweiter Instanz, die Beweisgegenstände, Augenscheinsprotokolle und die übrigen Akten mit Ausnahme der in der Hauptverhandlung nicht vorgelesenen Vernehmungsprotokolle in das Beratungszimmer schaffen.
Augenscheinprotokoll
24.04.2025
10002326
NOR12030644
N2197523997S