Absatz eins,Die Geschwornen begeben sich hierauf in das für sie bestimmte Beratungszimmer und wählen einen Obmann aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Schwurgerichtshof zieht sich indessen in sein Beratungszimmer zurück.
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 320
31.12.1975
31.12.1993
StPO
25/01 Strafprozess
16.05.2025
10002326
NOR12030642
N2197523995S