Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 318

Inkrafttretensdatum

31.12.1975

Text

5. Vorträge der Parteien; Schluß der Verhandlung

Paragraph 318,

  1. Absatz eins,Nach Verlesung der Fragen werden der Ankläger und der Privatbeteiligte, der Angeklagte und sein Verteidiger in der im Paragraph 255, bezeichneten Reihenfolge gehört.
  2. Absatz 2,In den Schlußvorträgen sind alle im Urteile zu entscheidenden Punkte zu behandeln.