Absatz eins,Die auf Grund der Paragraphen 233 bis 235 und 236 Absatz eins und 2 ergehenden Beschlüsse und Erkenntnisse sind sofort zu vollstrecken. Gegen diese Beschlüsse und Erkenntnisse steht kein Rechtsmittel offen.
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 237
31.12.1975
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Sitzungspolizei, Verfolgungsvorbehalt
06.05.2025
10002326
NOR12030543
N2197523896S