Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 230 a
31.12.1975
StPO
25/01 Strafprozess
Soweit die Öffentlichkeit einer Verhandlung ausgeschlossen worden ist, ist es untersagt, Mitteilungen daraus zu veröffentlichen. Auch kann das Gericht den anwesenden Personen die Geheimhaltung der Tatsachen zur Pflicht machen, die durch die Verhandlung zu ihrer Kenntnis gelangen. Dieser Beschluß ist im Verhandlungsprotokoll zu beurkunden.
Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Artikel römisch eins, Ziffer 70,)
15.05.2025
10002326
NOR12030535
N2197523888S