Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 190

Inkrafttretensdatum

31.12.1975

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Abkürzung

StPO

Index

25/01 Strafprozess

Text

römisch vier. Sicherheitsleistung, Aufhebung der vorläufigen Verwahrung und der Untersuchungshaft

Paragraph 190,

Sofern es sich nicht um ein Verbrechen handelt, bei dem nach dem Gesetz auf eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe zu erkennen ist, kann die wegen Verdachtes der Flucht verhängte Haft gegen Kaution oder Bürgschaft für eine von der Ratskammer mit Rücksicht auf die Folgen der strafbaren Handlung, die Verhältnisse der Person des Verhafteten und das Vermögen des Sicherheit Leistenden zu bestimmende Summe und gegen Ablegung der im Paragraph 180, Absatz 5, Ziffer eins und 2 erwähnten Gelöbnisse auf Verlangen unterbleiben oder aufgehoben werden; sie muß gegen die angegebenen Sicherheiten auf Verlangen unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die strafbare Handlung nicht strenger als mit fünfjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist.

Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1971,, Artikel römisch zwei, Ziffer 9 und 10; Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Artikel römisch eins, Ziffer 59,)

Schlagworte

Haftverschonung

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2025

Gesetzesnummer

10002326

Dokumentnummer

NOR12030492

alte Dokumentnummer

N2197523845S