Absatz eins,Der durch ein Verbrechen oder Vergehen in seinem Rechte Verletzte ist bei seiner Vernehmung als Zeuge insbesondere darüber zu befragen, ob er sich dem Strafverfahren anschließe.
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 172
31.12.1975
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Privatbeteiligter
02.05.2025
10002326
NOR12030474
N2197523827S