Geistliche über das, was ihnen in der Beichte oder sonst unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit anvertraut wurde;
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 151
31.12.1975
31.12.1997
StPO
25/01 Strafprozess
Als Zeugen dürfen bei sonstiger Nichtigkeit ihrer Aussage nicht vernommen werden:
Leibesbeschaffenheit
05.08.2025
10002326
NOR12030453
N2197523806S