Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1993,
BG
Paragraph 95
31.12.1975
31.12.1993
StPO
25/01 Strafprozess
Beschließt die Ratskammer, die Führung einer Voruntersuchung einem Bezirksgerichte zu übertragen (Paragraph 12,), so hat dieses alle für den Untersuchungsrichter geltenden Vorschriften zu beobachten. Entscheidungen der Ratskammer holt es schriftlich ein. Die mündliche Berichterstattung in der Sitzung der Ratskammer wird in solchen Fällen einem ihrer Mitglieder übertragen. Auch diesen Sitzungen wohnt der Staatsanwalt bei.
Delegierung
02.05.2025
10002326
NOR12030394
N2197523747S