Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 83
31.12.1975
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Von der Einleitung und von der Beendigung des Strafverfahrens gegen Personen, die in einem Bundes- oder anderen öffentlichen, daher auch in einem Landes- oder Gemeindeamte oder -dienste stehen, Mitglieder einer Gemeinde- oder einer anderen zur Besorgung öffentlicher Angelegenheiten berufenen Vertretung sind, oder denen öffentliche Titel oder in- oder ausländische Orden oder Ehrenzeichen verliehen sind, ist ihrer vorgesetzten Behörde, dem Vorstande des Vertretungskörpers oder den betreffenden Ordenskanzleien Mitteilung zu machen.
Verständigung, Bundesamt, Bundesdienst, Landesamt, Landesdienst, Gemeindedienst
15.05.2025
10002326
NOR12030382
N2197523735S