Absatz 2Im übrigen sind die den Privatankläger betreffenden Bestimmungen dieser Strafprozeßordnung auf den statt des Staatsanwaltes die Anklage führenden Privatbeteiligten mit folgenden Einschränkungen anzuwenden:
- Ziffer einsEs ist seinem Ermessen nicht anheimgestellt, ohne vorausgegangene Voruntersuchung die Anklageschrift einzubringen.
- Ziffer 2Gegen Beschlüsse der Ratskammer steht im außer der Beschwerde gegen die Einstellung der Voruntersuchung kein Rechtsmittel offen.
- Ziffer 3Er ist nicht berechtigt, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das in der Hauptverhandlung ergehende Urteil zu ergreifen; die Berufung gegen das Urteil steht ihm nur insoweit offen, als sie dem Privatbeteiligten überhaupt eingeräumt ist (Paragraphen 283,, 344 und 465). Er ist nicht berechtigt, auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens anzutragen.
- Ziffer 4Die Versetzung des Beschuldigten auf freien Fuß soll wegen des nach Paragraph 48, Ziffer 2, dem Privatbeteiligten zustehenden Rechtes nicht aufgehalten werden.