Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2004,
BG
Paragraph 48 a,
01.07.1978
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Auf Verlangen des von der Ablehnung der gerichtlichen Verfolgung oder dem Rücktritt von der Verfolgung Verständigten hat ihm der Staatsanwalt mitzuteilen, ob die Ablehnung oder der Rücktritt erfolgt ist, weil für die Verfolgung nicht genügend Verdachtsgründe vorhanden sind, oder aus welchen anderen, in gedrängter Form darzulegenden Erwägungen die Verfolgung unterbleibt.
Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1978,
Verletzter, Privatbeteiligter, Zurücklegung, Einstellung, Verständigung
20.08.2025
10002326
NOR12030346
N2197523699S