Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 43 a
31.12.1975
28.02.1997
StPO
25/01 Strafprozess
Beantragt der Beschuldigte (Angeklagte) innerhalb der für die Ausführung eines Rechtsmittels oder für eine sonstige Prozeßhandlung offenstehenden Frist die Beigebung eines Verteidigers (Paragraph 41, Absatz 2,), so beginnt diese Frist mit der Zustellung des Bescheides über die Verteidigerbestellung sowie des Aktenstückes an den Verteidiger, das die Frist sonst in Lauf setzt, oder mit der Zustellung des den Antrag abweisenden Beschlusses an den Beschuldigten von neuem zu laufen.
Bundesgesetzblatt Nr. 423 aus 1974,, Artikel römisch eins, Ziffer 12,)
02.05.2025
10002326
NOR12030338
N2197523691S