Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 43
31.12.1975
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Mehreren gleichzeitig Beschuldigten (Angeklagten) kann ein gemeinschaftlicher Verteidiger beigegeben werden; doch ist auf Antrag eines der Beschuldigten (Angeklagten) oder des Verteidigers und selbst von Amts wegen für die abgesonderte Vertretung der Beschuldigten (Angeklagten) Sorge zu tragen, bei denen sich ein Widerstreit der Interessen zeigt.
Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1973,, Artikel römisch drei, Ziffer 2,)
02.05.2025
10002326
NOR12030337
N2197523690S