Absatz eins,Wen der Verdacht einer strafbaren Handlung trifft, der kann als Beschuldigter erst dann angesehen werden, wenn gegen ihn die Anklageschrift oder der Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung eingebracht wurde.
Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,
BG
Paragraph 38
31.12.1975
31.12.1993
StPO
25/01 Strafprozess
15.05.2025
10002326
NOR12030332
N2197523685S