Kurztitel

Strafprozeßordnung 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1986,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 31

Inkrafttretensdatum

01.07.1986

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Abkürzung

StPO

Index

25/01 Strafprozess

Text

Paragraph 31,

Zum Geschäftskreise des Staatsanwaltes beim Gerichtshof erster Instanz gehört die Beteiligung an allen diesem zustehenden Vorerhebungen, Voruntersuchungen und Hauptverhandlungen wegen Verbrechen und Vergehen sowie an den beim Gerichtshof erster Instanz stattfindenden Berufungsverhandlungen über Entscheidungen der Bezirksgerichte und an den im Sprengel des Gerichtshofes erster Instanz abzuhaltenden Tagungen des Geschwornengerichtes. Er ist befugt, sich auch an den vor die Bezirksgerichte gehörigen Verhandlungen persönlich oder durch einen Stellvertreter zu beteiligen.

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2025

Gesetzesnummer

10002326

Dokumentnummer

NOR12030325

alte Dokumentnummer

N2197523678S