Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Nr. 217 aus 1975,
Artikel eins
17.05.1975
Die Staatsangehörigen des einen der beiden Staaten genießen auf dem Gebiet des anderen Staates hinsichtlich ihrer Person und ihres Vermögens denselben Rechtsschutz, der den Staatsangehörigen dieses Staates eingeräumt ist.