Kurztitel

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 217 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

17.05.1975

Text

Artikel 1

Die Staatsangehörigen des einen der beiden Staaten genießen auf dem Gebiet des anderen Staates hinsichtlich ihrer Person und ihres Vermögens denselben Rechtsschutz, der den Staatsangehörigen dieses Staates eingeräumt ist.