Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 177 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 44

Inkrafttretensdatum

01.05.1987

Außerkrafttretensdatum

30.04.1992

Beachte

Betragsanpassung durch römisch fünf

Text

Anthropologen

  § 44. Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund

und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

  1. für eine morphologische Untersuchung ...................  793 S

  2. für eine mikroskopische Haaruntersuchung ...............  170 S

  3. für die Geschmacksprüfung ............................... 152 S

  4. für eine Untersuchung der Gaumenfalten .................  337 S

  5. für eine Untersuchung der Wirbelsäule ..................  777 S

  6. für eine Untersuchung der Nebenhöhlen ..................  777 S

  7. für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu

     daktyloskopischen Zwecken je Abdruck .................... 136 S

  8. für eine biostatische Berechnung der Vaterschaftsaus-

     schlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlich-

     keit .................................................... 421 S.