in Zivilsachen
- Litera aden Parteien und
- Litera bdem Revisor, sofern die Gebühr nicht ganz aus einem bereits erlegten Vorschuß gezahlt werden kann oder die Gebühr nicht nach Paragraph 37, Absatz 2, bestimmt worden ist;
Gebührenanspruchsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,
Paragraph 40
01.05.1975
31.12.1994
Zustellung
Paragraph 40, (1) Der Beschluß, mit dem die Gebühr bestimmt wird, ist zuzustellen