Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

01.05.1975

Außerkrafttretensdatum

30.06.2009

Text

Reisekosten

Paragraph 27, (1) Die Paragraphen 6, 7 und 12 sind, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, sinngemäß anzuwenden.

  1. Absatz 2,Das gleiche gilt für den Paragraph 9,, soweit es sich nicht um ein eigenes Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad handelt.
  2. Absatz 3,Das gleiche gilt für die Paragraphen 10 und 11, doch entfallen die dort vorgesehenen Bestätigungen.