den Mehraufwand für die Verpflegung, wenn die Reise oder der Aufenthalt am Ort der Vernehmung den Zeugen zwingt, das Frühstück, Mittag- oder Abendessen anderswo als an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort einzunehmen, und
Gebührenanspruchsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,
Paragraph 13
01.05.1975
Die Aufenthaltskosten (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins,) umfassen