daß bei Benützung dieses Beförderungsmittels die Gebühr nicht höher ist als bei Benützung eines anderen Massenbeförderungsmittels,
Gebührenanspruchsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 136 aus 1975,
Paragraph 10
01.05.1975
30.06.2009
Flugzeug
Paragraph 10, Dem Zeugen gebührt die Vergütung für die Benützung eines Flugzeugs nur dann, wenn das Gericht (der Vorsitzende), vor dem die Beweisaufnahme stattfinden soll oder stattgefunden hat, das Vorliegen der Voraussetzung für diese Vergütung bestätigt. Diese Voraussetzung ist,