Absatz eins,Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht.
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1974,
Artikel 16
02.10.1974
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterschrieben.
Geschehen zu Rom, 16. November 1971, in zweifacher Urschrift in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Wortlaute gleichermaßen verbindlich sind.