Strafgesetzbuch
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,
BG
Paragraph 256,
01.01.1975
30.11.2021
StGB
24/01 Strafgesetzbuch
Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Spionage, Betreibung, Unterstützung
27.07.2021
10002296
NOR12029805
N2197415257T