Strafgesetzbuch
Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,
Paragraph 79,
01.01.1975
31.12.2015
Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.