Kurztitel

Strafgesetzbuch

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 30,

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Text

Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze

Paragraph 30,

Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (Paragraphen 39,, 313), zusammentreffen.