Kurztitel

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.03.1973

Text

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1961,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1972,) für Liechtenstein nach dessen Beitritt infolge Nichterhebung eines Einspruches gegen diesen Beitritt am 18. Feber 1973 in Kraft getreten. Anläßlich seines Beitrittes hat Liechtenstein folgenden Vorbehalt erklärt:

"Liechtensteinisches Recht ist anwendbar, wenn das Unterhaltsbegehren bei einer liechtensteinischen Behörde gestellt wird, der Unterhaltsschuldner und das Kind liechtensteinische Staatsbürger sind und der Unterhaltsschuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Liechtenstein hat."